Allgemeine
Geschäftsbedingungen
STWA Energieanlagen Service GmbH - Gültig ab Januar 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der STWA Energieanlagen Service GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Messung, Prüfung und Instandhaltung von Schaltanlagen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebot und Annahme
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
§ 3 Leistungsumfang
Dienstleistungen
- • Messung und Prüfung von Schaltgeräten vor Ort
- • Funktionsprüfung kompletter Schaltanlagen
- • Instandhaltung und Wartung elektrischer Anlagen
- • Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
- • Ersatzteilservice und Notfallreparaturen
Leistungserbringung
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
§ 4 Preise und Zahlung
Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Fahrtkosten, Spesen und Materialkosten werden gesondert berechnet.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz berechnet.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- • Die zu prüfenden Anlagen zugänglich und betriebsbereit sind
- • Erforderliche Schalthandlungen durch befähigte Personen durchgeführt werden
- • Notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen sind
- • Aktuelle Anlagendokumentation zur Verfügung steht
- • Geeignete Arbeitsplätze und Hilfsmittel bereitgestellt werden
§ 6 Gewährleistung
Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung. Bei Verbrauchsgütern beträgt sie 24 Monate.
Mängelansprüche
Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Wichtiger Haftungshinweis:
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 8 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln. Es gilt deutsches Recht.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kontakt
STWA Energieanlagen Service GmbH
Heinz-Menzel-Str. 5
50126 Bergheim
Geschäftsführer: Werner Streit