Geschäftsbedingungen

AllgemeineGeschäftsbedingungen

STWA Energieanlagen Service GmbH - Gültig ab Januar 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der STWA Energieanlagen Service GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Messung, Prüfung und Instandhaltung von Schaltanlagen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Angebot und Annahme

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Schriftform

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

§ 3 Leistungsumfang

Dienstleistungen

  • • Messung und Prüfung von Schaltgeräten vor Ort
  • • Funktionsprüfung kompletter Schaltanlagen
  • • Instandhaltung und Wartung elektrischer Anlagen
  • • Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
  • • Ersatzteilservice und Notfallreparaturen

Leistungserbringung

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

§ 4 Preise und Zahlung

Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Fahrtkosten, Spesen und Materialkosten werden gesondert berechnet.

Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz berechnet.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • • Die zu prüfenden Anlagen zugänglich und betriebsbereit sind
  • • Erforderliche Schalthandlungen durch befähigte Personen durchgeführt werden
  • • Notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen sind
  • • Aktuelle Anlagendokumentation zur Verfügung steht
  • • Geeignete Arbeitsplätze und Hilfsmittel bereitgestellt werden

§ 6 Gewährleistung

Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung. Bei Verbrauchsgütern beträgt sie 24 Monate.

Mängelansprüche

Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung.

§ 7 Haftungsbeschränkung

Wichtiger Haftungshinweis:

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln. Es gilt deutsches Recht.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kontakt

STWA Energieanlagen Service GmbH

Heinz-Menzel-Str. 5

50126 Bergheim

Geschäftsführer: Werner Streit

Tel: +49 2271 5689965

E-Mail: [email protected]

Web: www.stwa.eu

S

STWA

Energieanlagen Service GmbH

Ihr Partner für Schaltgerätewartung aller Art mit Sitz in Bergheim (Rhein-Erft-Kreis). Unser Kerngeschäft bilden Messung, Prüfung und Instandhaltung von Schaltanlagen.

Heinz-Menzel-Str. 5

50126 Bergheim (Rhein-Erft-Kreis)

Deutschland

Zertifiziert
DGUV Vorschrift 3
Erfahrung
15+ Jahre
Service
24/7 Notruf

Kontakt

Hotline
02271 - 568 99 65
Mo-Fr 8:00-17:00 Uhr
Notruf
0176 - 234 64 722
24/7 verfügbar

Services

KoCoS ACTAS P 260
Schaltgeräte-Prüfsystem
DGUV Vorschrift 3
Ehem. BGV A3 konform
DIN VDE 0105
Technische Sicherheit

© 2025 STWA Energieanlagen Service GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Zertifiziert nach DGUV